Allgemeine Geschäftsbedingungen
Parken am Flughafen Bremen
1. ALLGEMEINES
Die Firma Parken Flughafen Bremen bietet dem Kunden als Dienstleistung die Vermietung eines Stellplatzes für die im jeweiligen Vertrag festgelegte Dauer und Stellplatzmiete an.
2. GELTUNGSBEREICH
Die Leistungen und Angebote von Parken Flughafen Bremen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Sie gelten ab Vertragsabschluss durch Buchung des Stellplatzes sowohl per Internet als auch per Telefon, aber spätestens mit der Einfahrt auf den Parkplatzgelände von Parken Flughafen Bremen.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
Eine Rechtswirksamkeit des Vertrages kommt zustande, wenn Mitarbeiter oder befugte Personen von Parken Flughafen Bremen eine zuvor eingegangene Buchung oder Bestellung schriftlich bestätigt haben. Hierzu zählen Bestätigungs-E-Mails, herkömmliche Briefe sowie Bestätigungs-Faxe auf Buchungen oder Bestellungen des Kunden. Da auch die Möglichkeit eingeräumt wird, telefonisch einen Stellplatz zu buchen, behält sich Parken Flughafen Bremen das Recht vor, den jeweiligen Kunden nach seiner aktuellen E-Mail Adresse zu fragen und eine entsprechende Bestätigung zu senden. Nur wenn dieser nicht in der eingeräumten Stornierungsfrist (siehe 5.) widersprochen wird, so gilt der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten als geschlossen.
4. ANMELDUNG , ANREISE, TRANSFER
Bei Anreise müssen folgende Informationen an Parken Flughafen Bremen übergeben werden: 1) Name und Anschrift des Kunden, 2) Kfz-Kennzeichen, 3)wenn bekannt Dauer der Reise, 4)wenn bekannt Anzahl der Personen für Hin-und Rückflug, sowie 5) wenn bekannt die Flugnummern für Hin-und Rückflug. Dies dient der besseren Koordination des Transfers. Die Anreise muss MyParkPoint mindestens 24 Stunden vor Ankunft auf dem Parkplatzgelände mitgeteilt werden. Bei einer späteren Mitteilung kann dem Kunden nicht mehr garantiert werden, dass er ein Stellplatz bekommt. Für die rechtzeitige Ankunft auf dem Flughafen muss der Kunde mindestens 2 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände eintreffen. Parken Flughafen Bremen haftet nicht für Folgen einer verspäteten Ankunft auf dem Flughafen, sollte der Kunde nicht 2 Stunden vor Abflug auf dem Parkplatzgelände eintreffen. Parken Flughafen Bremen haftet nicht bei Fällen höherer Gewalt oder Unfällen des Shuttlebusses, oder für deren Folgen die zum Absagen des Fluges oder das Verpassen des Fluges führen. Mit Wartezeiten von bis zu 30 Minuten ist zu rechnen, falls der Shuttlebus bei Ankunft des Kunden auf Transfertour ist. Der Transport von größeren, sperrigen Gepäckstücken (z.B. Surfbretter, Angelgepäck und Ähnliches) ist nur dann garantiert, wenn der Kunde dies vorab bei Parken Flughafen Bremen gesondert angemeldet und abgesprochen hat. Für die gesamte Dauer des Transfers gilt die allgemeine Anschnallpflicht für alle Fahrgäste. Kosten der Zuwiderhandlung die von der Polizei geahndet werden, zahlt der Fahrgast oder dessen Aufsichtsperson. Andere Fahrziele als der Flughafen Bremen und das firmeneigene Parkplatzgelände werden nicht angefahren. Randalierenden und oder betrunkenen Personen kann Parken Flughafen Bremen die Mitnahme im Shuttlebus untersagen. Dies ist kein Wertminderungsgrund des Vertrages. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz oder Anspruch auf Schadensersatz durch sämtliche Folgen des Ausschlusses betrunkener und randalierender Personen vom Transfer.
5. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Den Mietpreis entnehmen Sie der auf der Internetseite Parken Flughafen Bremen veröffentlichten gültigen Preisliste. Zusätzlich können Sie sich vor Ort eine Preisliste mit den aktuellen Preisen zeigen lassen. Der An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage. Bei verbindlicher und bestätigter Buchung mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt besteht die Möglichkeit, den gesamten Mietpreis für den Stellplatz, wie vertraglich vereinbart, vorab auf das Betriebskonto zu überweisen, welches Sie auf der ausgegebenen Rechnung finden. Der Geldeingang muss mindestens 1 Woche vor Anreise auf dem Parkplatzgelände auf unserem Konto erfolgt sein, damit er bestätigt werden kann. Kann der Geldeingang nicht ermittelt werden, so muss der Kunde den vollen Preis in Bar bezahlen. Aus verspäteten Geldeingang resultierende Doppelzahlungen werden dem Kunden nach Aufklärung des Sachverhalts erstattet. Ansonsten erfolgt die Zahlung des Mietpreises in bar. Es werden KEINE 500 € Noten angenommen, da wir stets nur eine begrenzte Menge Wechselgeld vor Ort haben. Bei Verlängerung der Parkdauer ohne ein Verschulden von Parken Flughafen Bremen muss der Mieter die noch nicht bezahlten Tage vor der Ausfahrt des Parkplatzgeländes in bar an Parken Flughafen Bremen bezahlen. Die Höhe der Rückstände richtet sich dabei nach dem Preis der Gesamtparkdauer abzüglich der schon bezahlten Stellplatzmiete. Im Preis der Miete für den Stellplatz ist jeweils ein Transfer zum Flughafen und zurück zum Stellplatz enthalten. Jeder weitere Transfer vom oder zum Flughafen, den ein Kunde aus welchen Gründen auch immer wünscht, kostet weitere 10,00 €. Es werden 20,00 € fällig, wenn ein Kunde zum Flughafen gefahren wurde und sein Flug nicht antreten konnte und von uns am selben Tag wieder abgeholt wird. Die maximale Personenzahl die im Standardtransfer enthalten ist, beträgt 5 Personen inklusive üblicher Gepäckmenge (1 großer Koffer und 2 Handgepäckstücke p.P.). Für eine Stornierung (telefonisch oder per Mail) bis spätestens 24 Stunden vor geplanter Ankunftszeit auf dem Parkgelände erhebt Parken Flughafen Bremen keine Kosten. Ansonsten muss der Mieter den vollen Preis wie vereinbart entrichten. Die Mietdauer wird vom Kunden bei der Buchung bestimmt und von Parken Flughafen Bremen bestätigt. Sie richtet sich immer nach vollen Tagen. Nach Rückkehr des Kunden auf das Parkplatzgelände gilt der Vertrag als automatisch gekündigt, sobald sein Kfz das Gelände verlassen hat. Lässt der Kunde sein Kfz stehen, ob mit oder ohne Mitteilung an Parken Flughafen Bremen , verlängert sich der Vertrag automatisch, bis die zuvor genannten Bedingungen für eine Kündigung erfüllt sind. Davon ungeachtet bleiben Forderungen aus dem Vertrag bis zu ihrer vollständigen Begleichung erhalten und obliegen der üblichen Verjährungsfristen von 2 Jahren.
6. AUF DEM PARKLATZGELÄNDE
Auf dem gesamten Parkplatzgelände vonParken Flughafen Bremen gilt Schrittgeschwindigkeit! Mit Einfahrt auf das Parkgelände versichert der Fahrer des Pkw, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Soweit Markierungen für Stellplätze angebracht sind, verpflichtet sich der Kunde sein Kfz so einzuparken, dass die Markierungen nicht überschritten werden und er kein anderen Kunden-Kfz behindert. Auf nicht separat markierten Parkflächen hat der Kunde sein Kfz so zu parken, dass andere Kunden nicht von ihm blockiert oder grob behindert werden. Bei Unklarheiten ist den Anweisungen des Personals von Parken Flughafen Bremen Folge zu leisten. Stellt sich ein Kunde so hin, dass er 2 oder mehr Stellplätze belegt, so wird Parken Flughafen Bremen ihm die zusätzlichen Stellplätze in Rechnung stellen. Bei Unsicherheit wird dem Kunden deshalb geraten, einen Mitarbeiter von Parken Flughafen Bremen die Parkweise bestätigen zu lassen. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die er, einer seiner Begleiter oder einer seiner Angestellten auf dem Parkplatzgelände entweder an Gütern von Parken Flughafen Bremen oder an Gütern eines Dritten verursacht. Entstandene Schäden sind unverzüglich Parken Flughafen Bremen zu melden. Auf dem Parkplatzgelände darf der Kunde größere Reparaturen an seinem Kfz nur durch einen Kfz-Reparaturservice vornehmen lassen. Das Ablassen von Betriebsstoffen jeglicher Art ist untersagt. Weiter ist auf dem Betriebsgrundstück die Lagerung von Treibstoffen und leicht entzündlichen Gegenständen jeder Art, die nicht direkt zum Betrieb des Kfz in Verwendung sind, untersagt. Das Abladen und Lagern von Müll ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Ermittlung des Verursachers, werden diesem die Kosten der Beseitigung, in Rechnung gestellt. Nach dem Einparken verpflichtet sich der Kunde sein Kfz ordnungsgemäß zu sichern und zu verschließen. Hat der Kunde im Anschluss des Parkvorgangs keine Beanstandungen, gilt der Parkplatz als ordungsgemäß übergeben.
7. HAFTUNG VON EINFACH-GUT-PARKEN
Die Kfz-Einstellung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Parken Flughafen Bremen übernimmt keine Haftung für sämtliche Schäden, Vandalismus oder Diebstahl des Kfz, oder Teile davon sowie dessen Inhalte, die durch Dritte oder Naturgewalten oder höhere Gewalt verursacht wurden. Durch ständige Präsenz und das eingezäunte Gelände wird die Gefahr gemindert, aber nicht aufgehoben. Bei der Ermittlung eines Schadenverursachers versichert Parken Flughafen Bremen seine Unterstützung gegenüber den Behörden. Für Schäden die durch Mitarbeiter von Parken Flughafen Bremen verursacht wurden, übernimmt Parken Flughafen Bremen die Haftung durch seine Versicherung. Mitarbeitern von Parken Flughafen Bremen ist es grundsätzlich nicht gestattet, das Kfz des Kunden einzuparken. Sollte ein Kunde darauf bestehen, und ein Mitarbeiter von Parken Flughafen Bremen verursacht in Folge dessen einen Schaden, so weist Parken Flughafen Bremen jegliche Haftung von sich. Grundsätzlich gilt, dass bei Uneinigkeit über den Schadenverursacher und Schadenhergang die Polizei hinzugezogen werden muss.
8. BEI ZAHLUNGSRÜCKSTÄNDEN DES KUNDEN UND GERICHTSSTAND
Wenn Parken Flughafen Bremen seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erbracht hat, so kann die Herausgabe des geparkten Kfz an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des noch nicht gezahlten Betrages verweigert werden. Dies gilt dann, wenn die Parkdauer des ursprünglich geschlossenen Vertrag von Seiten des Kunden verlängert wurde und der Kunde die Mehrkosten noch nicht bezahlt hat. Betreibt der Kunde Zechprellerei und fährt ab, ohne den noch offenen Betrag zu bezahlen, oder ohne sich über die Zahlungsweise schriftlich mit Parken Flughafen Bremen geeinigt zu haben, so werden zusätzlich zum rückständigen Betrag noch eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € von Parken Flughafen Bremen erhoben. Es wird vereinbart, dass ein Kunde Parken Flughafen Bremen nur an dessen Sitz in 28844 Weyhe verklagen kann. Weiterhin wird vereinbart, dass für Klagen die von Parken Flughafen Bremen gegen juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts oder Personen dessen Sitz nicht bekannt ist oder deren Sitz sich im Ausland befindet, der Gerichtsstand des Sitzes von Parken Flughafen Bremen in 28844 Weyhe verwendet wird.
Die Geschäftsleitung